Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen shureg (Alexander Albrant, Marschacht) — nachfolgend „Auftragnehmer" — und seinen Auftraggebern über IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und verwandte Leistungen.
§ 1
Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer shureg und gewerblichen Auftraggebern (B2B) sowie Freiberuflern.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2
Vertragsschluss und Angebote
- Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).
- Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
§ 3
Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Mündliche Zusagen außerhalb dieser Dokumente sind unverbindlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen, sofern Teilleistungen für den Auftraggeber nutzbar sind.
- Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Preis und Zeitplan führen.
- Der Auftragnehmer darf für die Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einsetzen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
§ 4
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit.
- Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Daten, Inhalte und Spezifikationen.
- Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für das Projekt, der zeitnah Entscheidungen treffen und Feedback liefern kann.
§ 5
Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
- Bei Projekten ab einem Gesamtvolumen von 500 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich ausstehender Beträge auszusetzen.
- Aufwände für Reisen, Lizenzen, Drittanbieter-Dienste und sonstige Auslagen werden nach Absprache zusätzlich in Rechnung gestellt.
Stundensatzprojekte: Bei nach Aufwand abgerechneten Leistungen wird der vereinbarte Stundensatz zugrunde gelegt. Zeitaufwände werden in 15-Minuten-Einheiten erfasst und monatlich abgerechnet.
§ 6
Lieferung und Abnahme
- Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Lieferverzögerungen durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers etc.), berechtigen nicht zur Vertragsauflösung.
- Nach Lieferung hat der Auftraggeber 10 Werktage Zeit zur Abnahme. Werden in dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
- Die Übergabe erfolgt standardmäßig digital (z. B. per Repository, Download-Link oder Deployment). Der Auftragnehmer stellt eine grundlegende Dokumentation der entwickelten Software bereit.
§ 7
Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck.
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den erstellten Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.
- Ausdrücklich ausgenommen vom Rechteübergang sind wiederverwendbare Komponenten, Frameworks, Bibliotheken und allgemeine Bausteine, die der Auftragnehmer auch für andere Projekte nutzt. Hieran erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht.
- Open-Source-Komponenten unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche Lizenzbeschränkungen hin.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8
Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, oder die von einer Partei nachweislich unabhängig entwickelt wurden.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von 3 Jahren danach.
§ 9
Gewährleistung und Mängelhaftung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach dem Stand der Technik.
- Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Später gerügte Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass sie nicht früher erkennbar waren.
- Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Rücktritt verlangen.
- Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, oder durch nicht vereinbarte Systemumgebungen entstanden sind.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
§ 10
Haftungsbeschränkung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des vereinbarten Projektentgelts.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherung entstehen.
§ 11
Laufzeit und Kündigung
- Einmalige Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung.
- Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Wartung, Support) können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als einer fälligen Zahlung in Verzug ist und diesen auch nach Mahnung nicht behebt.
- Bei Kündigung werden bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen nach Aufwand oder anteilig am vereinbarten Festpreis vergütet.
§ 12
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Marschacht (zuständiges Amtsgericht: Winsen (Luhe)), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Letzte Aktualisierung: Mai 2026